Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version vom 28. Februar 2022 (bei Übersetzungen ist die französische Version maßgebend)

1. Begriffsbestimmungen

1.1 Jeder der nachstehend aufgeführten Ausdrücke hat in diesem Vertrag die ihm zugeordnete Bedeutung, d. h.: Vertrag: Der Vertrag besteht aus dem Lizenzvertrag, der die Besonderen Bedingungen enthält, dem/den Bestellformular(en) und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein untrennbares Ganzes bilden, Produkt: Von Realforce bereitgestellte Programme und Datenbanken, die auf seinen Servern gehostet werden und über das Internet zugänglich sind. Lizenz: Die Lizenz zur Nutzung eines Produkts, die dem Unternehmen zu den im Vertrag festgelegten Bedingungen eingeräumt wird. Persönliches Konto: Das Anwendungsprofil, das einem autorisierten Nutzer, der der gemäß dem Vertrag gemieteten Lizenz entspricht, den Zugang zu dem/den Produkt(en) ermöglicht. Angebot: Eine Reihe von Produkten, die von Realforce angeboten werden und deren Preise von Realforce festgelegt werden.

2. Recht auf Nutzung

2.1. Als Gegenleistung für die Zahlung der vereinbarten Beträge durch das Unternehmen und für die Laufzeit des Vertrags gewährt Realforce dem Unternehmen, das den Vertrag annimmt, eine Lizenz zur Nutzung des/der Realforce-Produkts/Produkte zu den im Vertrag festgelegten Bedingungen.

2.2. Die Lizenz ist nicht exklusiv, persönlich, nicht übertragbar und nicht abtretbar.

2.3. Die Lizenz erstreckt sich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz.

2.4. Keine Klausel des Vertrags darf so ausgelegt werden, dass dem Unternehmen irgendwelche Rechte an geistigem Eigentum oder an der Nutzung der Produkte übertragen werden, die über das hinausgehen, was für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags durch die Parteien unbedingt erforderlich ist. Insbesondere erwirbt das Unternehmen keine Rechte am Know-how von Realforce, an dessen geistigen Eigentumsrechten oder an den Quellcodes der Produkte, die es nur für seine eigenen Zwecke über die von Realforce bereitgestellten Produkte und nicht über andere Plattformen nutzen darf.

3. Sicherheit, Zugangscode

3.1. Avant de pouvoir utiliser les Produits, la Société indiquera à Realforce le nombre exact de Comptes Personnels, Realforce transmettra alors à la Société aussi rapidement que possible un identificateur unique et un mot de passe pour chaque Compte Personnel.

3.2. Chaque Compte Personnel est individuel, personnel et intransmissible. La Société pourra en tout temps, avec un préavis de 7 jours et aux tarifs et conditions prévues dans le Contrat, demander à Realforce l’attribution de Comptes Personnels supplémentaires,

3.3. La Société est seule et exclusivement responsable de la sécurité et de l’utilisation correcte des Comptes Personnels, de la gestion des profils applicatifs et des mots de passe, ainsi que des conséquences qui en résultent. La Société doit informer Realforce, dans les plus brefs délais, de toute perte, détournement ou utilisation non autorisés des Comptes

3.1. Bevor Sie die Produkte nutzen können, muss das Unternehmen Realforce die genaue Anzahl der persönlichen Konten mitteilen, woraufhin Realforce dem Unternehmen so schnell wie möglich eine eindeutige Kennung und ein Passwort für jedes persönliche Konto übermittelt.

3.2 Jedes Persönliche Konto ist individuell, persönlich und nicht übertragbar. Das Unternehmen kann Realforce jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen und zu den im Vertrag festgelegten Gebühren und Bedingungen auffordern, weitere Persönliche Konten zuzuweisen,

3.3. Das Unternehmen ist allein und ausschließlich für die Sicherheit und ordnungsgemäße Nutzung der Persönlichen Konten, die Verwaltung von Anwendungsprofilen und Passwörtern sowie für die sich daraus ergebenden Konsequenzen verantwortlich. Das Unternehmen muss Realforce unverzüglich über den Verlust, die Entwendung oder die unbefugte Nutzung von Persönlichen Konten informieren.

3.4. Das Unternehmen verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um seine eigenen Daten und/oder Software, die auf seinen an das Internet angeschlossenen Computern gespeichert sind, vor Virenbefall und Eindringversuchen durch Dritte zu schützen.

3.5. Das Unternehmen verpflichtet sich, die von Realforce verbreiteten Verhaltenskodizes, Gepflogenheiten und Verhaltensregeln sowie die von Realforce vervielfältigten oder erwähnten Gebrauchsanweisungen, Warnungen und Hinweise zu beachten.

3.6. Das Unternehmen haftet gegenüber Realforce allein und ausschließlich für alle Schäden, die Realforce durch die Nutzung von Realforce pa entstehen.

4. Vertraulichkeit – Nichtoffenbarung

4.1. Realforce verpflichtet sich, alle Informationen über die Geschäftstätigkeit seiner Unternehmenskunden streng vertraulich zu behandeln.

4.2. Das Unternehmen verpflichtet sich, alle Informationen, die es durch seine Mitgliedschaft bei Realforce und seine Nutzung der Produkte und der Datenbank erlangt hat, vertraulich zu behandeln. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Realforce ist es dem Unternehmen untersagt, Dritten in irgendeiner Form den Zugriff auf die Datenbank und die Einsichtnahme in die Datenbank zu gestatten, geschweige denn die Informationen zu nutzen.

4.3. Jede Partei verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der im Rahmen des Vertrags ausgetauschten Informationen zu wahren und diese ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht zu offenbaren oder Dritten zur Verfügung zu stellen, es sei denn, ein Gericht oder eine Verwaltungs- oder Justizbehörde ordnet dies an.

5. Statistik und Analyse

5.1. Das Unternehmen erkennt an und stimmt zu, dass Realforce alle in die Datenbank eingegebenen Daten anonym auswertet und dass Realforce insbesondere allgemeine Statistiken und globale Analysen des Immobilienmarktes auf der Grundlage von Daten erstellt und veröffentlicht, die von den Unternehmen, die Kunden von Realforce sind, zur Verfügung gestellt werden.

6. Installation und Ausbildung

6.1. Die Installation von Software oder anderen Anwendungen (z. B. Browser, Betriebssystem) oder technischen Geräten in den Räumlichkeiten des Unternehmens (z. B. PC, Drucker, Bildschirme usw.} sowie Schulungsleistungen werden von Realforce nicht über die vertraglichen Bedingungen hinaus übernommen und gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt.

6.2. Das Unternehmen kann auf eigene Kosten eine Schulung bei einer von Realforce anerkannten Schulungseinrichtung durchführen lassen.

7. Technische Wartung

7.1. Realforce übernimmt lediglich die technische Wartung der Produkte und bemüht sich, diese nach Möglichkeit außerhalb der Geschäftszeiten durchzuführen, um dem Unternehmen die größtmögliche Verfügbarkeit der Produkte zu bieten, ohne dass jedoch eine Leistung oder Verfügbarkeit der Produkte oder der Datenbank garantiert wird.

8. Hotline

8.1. Eine technische und kommerzielle Hotline wird an 5 Tagen pro Woche während der Geschäftszeiten eingerichtet, um Fragen zur laufenden Nutzung oder zur Rechnungsstellung zu beantworten. Alle weitergehenden Wartungsleistungen, die beispielsweise eine Reise vor Ort oder einen Online-Einsatz von Technikern erfordern, sind ausdrücklich vom Vertrag ausgeschlossen und werden gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt.

9. Verbindung – Telekommunikation

9.1. Um die Produkte nutzen zu können, muss das Unternehmen über einen Internetzugang verfügen, entweder direkt oder über Geräte, die Zugang zu Internetinhalten haben. Die Kosten für Telefongespräche, die die Verbindung zum Internet und zu den Produkten ermöglichen, sind ausschließlich vom Unternehmen zu tragen,

9.2. Das Unternehmen muss außerdem alle notwendigen Geräte zur Verfügung stellen, um die Verbindung zum Internet herzustellen, insbesondere einen Computer und ein Modem oder ein anderes Verbindungstool, Jeder Nutzer muss eine einmalige, jederzeit gültige E-Mail-Adresse haben.

9.3. Realforce erstellt eine Liste der technischen Anforderungen, die für die praktische Nutzung der Produkte und des Kommunikationsnetzes durch das Unternehmen erforderlich sind.

9.4. Realforce übernimmt keine Verantwortung oder Garantie für ein Unternehmen, das die technischen Anforderungen nicht erfüllt.

9.5. Realforce übernimmt zudem keine Haftung für eventuelle Störungen bei der Datenübertragung über ein Telekommunikationsnetz.

10. Tarife

10.1. Die Preise sind immer ohne Steuern angegeben. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Skontoabzug zu bezahlen. Auf fällige Rechnungen wird ein Verzugszins von 5% pro Jahr erhoben. Mahngebühren werden in Rechnung gestellt.

10.2. Die Tarife können mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Monats geändert werden.

10.3. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Schuldanerkennung im Sinne von Artikel 82 SchKG für fällige Gebühren und Abgaben.

11. Dauer und Kündigung

11.1. Die Laufzeit des Vertrags (der Verträge) beträgt zwölf (12) Monate ab dem Datum des Inkrafttretens, ohne dass das Unternehmen während dieser Zeit kündigen kann. Nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils ein Jahr. Die Parteien können den Vertrag dann per Einschreiben mit einer Frist von drei Monaten vor jedem Ablauf kündigen.

11.2. Realforce behält sich das Recht vor, den Dienst sofort zu beenden, ein oder mehrere Personenkonten zu deaktivieren oder die vom Unternehmen übermittelten Daten zu löschen, wenn das Unternehmen seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllt, insbesondere den persönlichen und nicht übertragbaren Charakter der Personenkonten oder die Nichtzahlung der im Rahmen des Vertrags fälligen Gebühren. Der Zugang wird erst nach Zahlung der ausstehenden Rechnungen und nach Zahlung der Rechnung über die Kosten für die Wiederherstellung des Zugangs in Höhe von 190.- wieder hergestellt.

11.3 Darüber hinaus kann Realforce den Vertrag auch sofort kündigen, wenn ein Dritter alle oder einen wesentlichen Teil der Vermögenswerte oder Wertpapiere des Unternehmens erwirbt, was zu einer Änderung der Kontrolle führt.

11.4. Nach Erhalt einer Tarifänderung hat das Unternehmen das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats vor Inkrafttreten des neuen Tarifs zu kündigen. Das Kündigungsschreiben muss spätestens am letzten Tag der Frist per Einschreiben bei Realforce eingehen.

12. Haftung – Garantie

12.1. Jede Partei ist allein verantwortlich für die Verwendung der personenbezogenen Daten, die ihr übermittelt werden und/oder die sie im Rahmen der Erfüllung des vorliegenden Vertrags sammelt.

12.2. Realforce haftet nicht für den Inhalt der vom Unternehmen bereitgestellten Daten und für die Richtigkeit der darin enthaltenen Informationen. Das Mitgliedsunternehmen verpflichtet sich, Realforce vollständig von allen Verurteilungen, einschließlich Anwaltskosten, freizustellen, die ihm von Dritten in Bezug auf den Inhalt der geschalteten Anzeigen auferlegt werden könnten.

12.3. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet Realforce nicht für Fehlfunktionen, Nichtverfügbarkeit oder Leistungsabfall der Produkte oder der Datenbank, für eventuelle Ausfälle durch Dritte, Leistungsabfall bei der Übertragung oder beim Zugriff auf die Website, Missbrauch von Passwörtern oder Verlust oder Veränderung von Daten. Darüber hinaus haftet Realforce nicht für die versehentliche Veröffentlichung von Daten sowie für deren Beschädigung oder Löschung.

12.4 In jedem Fall ist die Haftung von Realforce für alle Ursachen und Schäden auf den Betrag beschränkt, den Realforce in den letzten drei Monaten vor Eintritt des Schadens, für den der Anspruch geltend gemacht wird, für den Vertrag eingenommen hat, ohne Steuern.

12.5. Das Unternehmen haftet in jedem Fall in vollem Umfang, auch gegenüber den Kunden von Realforce, für sämtliche Schäden, die aus einer Systemstörung im Zusammenhang mit dem Eingreifen des Unternehmens bei der Aktualisierung der Daten entstehen.

12.6. Höhere Gewalt setzt die in dem/den Vertrag/Verträgen enthaltenen Verpflichtungen aus. Ausdrücklich als höhere Gewalt oder Zufall gelten neben den üblicherweise von der Rechtsprechung angenommenen Fällen: Voll- oder Teilstreiks innerhalb oder außerhalb des Unternehmens, Lagerausfälle, Computer- oder Systemausfälle, Blockierung der Telekommunikation und alle anderen Fälle, die außerhalb des ausdrücklichen Willens der Parteien liegen und die die normale Erfüllung des Vertrags verhindern.

13. Geistiges Eigentum

13.1. Realforce ist und bleibt der alleinige Inhaber aller Rechte, einschließlich der Rechte am geistigen Eigentum, an allen Komponenten der Produkte, vorbehaltlich der Rechte am geistigen Eigentum an allen von Dritten gelieferten Komponenten.

13.2. Das Unternehmen erklärt und erkennt ausdrücklich an, dass es alle Rechte, insbesondere die Vervielfältigungsrechte, an den von Dritten gelieferten und zur Verbreitung bestimmten Elementen (Text, Pläne, Fotos) erworben hat, und ermächtigt Realforce, diese Elemente bei Bedarf für die Dauer des Vertrags zu verwerten.

13.3. Das Unternehmen darf die Realforce-Logos auf seiner Website oder in anderen Werbemitteln verwenden.

13.4. Das Unternehmen verpflichtet sich in jedem Fall, den Hinweis „powered by Realforce“ mit einem Link zur Website realforce.ch am Ende jeder Seite der von Realforce erstellten Website anzubringen.

13.5. Das Unternehmen gestattet Realforce, die von ihm bereitgestellten Anzeigen auf allen Websites seiner Partner zu schalten.

13.6. Realforce behält sich das Recht vor, das Mitgliedsunternehmen als Referenz auf realforce.ch und den Websites seiner Partner oder in anderen Werbeträgern zu nennen.

14. Nicht-exklusiv

14.1 Jede der Parteien behält sich das Recht vor, eine gleiche oder ähnliche Vereinbarung mit Dritten zu treffen.

15. Unabhängigkeit der Parteien

15.1 Jede der Parteien ist eine rechtlich und finanziell unabhängige juristische Person, die in ihrem eigenen Namen und unter ihrer alleinigen Verantwortung handelt.

15.2. Jede Partei ist unter keinen Umständen als Vertreter der anderen Partei anzusehen und darf nicht im Namen der anderen Partei handeln oder Verpflichtungen eingehen.

16. Änderung des Vertrags

16.1 Realforce steht es frei, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an jede andere juristische Person abzutreten. Ohne ausdrückliche Zustimmung von Realforce darf das Unternehmen unter keinen Umständen die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abtreten.

16.2. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderer Dokumente, die Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, treten in Kraft, sobald sie auf der Website von Realforce veröffentlicht werden oder sobald das Unternehmen direkt (per Brief, E-Mail oder auf andere geeignete Weise) darüber informiert wird. Die zuletzt gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsbestandteile gelten als vom Unternehmen akzeptiert, wenn es das/die Produkt(e) weiterhin nutzt.

17. Besondere Klausel

17.1 Zwischen beiden Parteien wird vereinbart, dass die Ungültigkeit einer Klausel nicht die Ungültigkeit des Vertrags nach sich zieht.

17.2. Im Falle von Konflikten zwischen dem Lizenzvertrag, dem/den Bestellformular(en), den Besonderen Bedingungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.

18. Anwendbares Recht – zuständige Gerichte

18.1. Das Unternehmen verzichtet ausdrücklich auf alle Rechtsmittel, die gegen den Lizenzgeber gerichtet sind, mit der strikten Ausnahme derjenigen, die mit dem Zustandekommen des Vertrags oder der Erfüllung einer darin ausdrücklich vorgesehenen Verpflichtung zusammenhängen. Der Vertrag unterliegt dem Schweizer Recht. Alle Streitigkeiten oder Anfechtungen, zu denen dieser Vertrag Anlass geben könnte, sowohl hinsichtlich seiner Gültigkeit als auch hinsichtlich seiner Auslegung und Erfüllung, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Lausanne.